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Niederländer muss Haftstrafe antreten, weil er sich weigerte seinen Bitcoin-Key preiszugeben

Ein Niederländer wurde nun von einem Gericht in Ost-Brabant zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Diese Entscheidung ist die Folge eines Insolvenzverfahrens, in dem der Mann nicht sein gesamtes Vermögen offengelegt hatte. Die Insolvenzverwalter warfen ihm vor, Bitcoin und andere Kryptowährungen zu besitzen. Unter anderem hatte er sich geweigert seinen Bitcoin-Key preiszugeben.

Insolvenzverfahren führte zum Urteil

Der Angeklagte behauptete, alle Angaben wahrheitsgetreu gemacht zu haben. Dies wurde von dem Gericht angezweifelt, da der Mann mindestens 250.000 Euro nicht aufgeführt hatte. Dieser Betrag soll durch Einkommen aus den Niederlanden und dem Ausland durch das Vermieten von luxuriösen Autos zusammengekommen sein. Außerdem hätte der Angeklagte „versteckte Bitcoin-Konten oder andere Kryptowährungskonten“.

Die Insolvenzverwalter erklärten, dass sie das Vermögen des Mannes nicht ohne seine Mitwirkung feststellen können. Darunter fielen auch seine Zugangsdaten zu seinen Krypto-Wallets. Zwar hatte der Angeklagte seine Anmeldedaten, Passwörter und PINs von seinen Computern zur Verfügung gestellt, dennoch fehlten andere  Zugangsdaten wie sein Bitcoin-Key.

Das ist dem Gericht zufolge Grund genug, ihm jeglichen Kontakt zur Außenwelt zu verbieten. Momentan darf er weder seine Frau noch seine Kinder sehen. Die Einzigen, die Kontakt zu ihm aufnehmen dürfen, sind seine Anwälte und Insolvenzverwalter.

Pflicht zur Offenlegung verletzt

Dies scheint zunächst eine sehr weitreichende Maßnahme zu sein. Jedoch ist ein Gericht durchaus dazu befugt, eine solche Entscheidung zu treffen. Der Angeklagte hat nämlich seine Pflicht zur Offenlegung seines gesamten Vermögens nicht erfüllt.

Außerdem hat der Autovermieter dem Gericht zufolge die Angaben zu seinem Vermögen nicht freiwillig gemacht. Erst als der Mann ins Gefängnis kam, machte er weitere Angaben über sein Vermögen. Der zuständige Richter denkt, dass die verlängerte Haftstrafe einen Anreiz darstellen könnte, weitere Informationen preiszugeben.

Wie geht es in dem Fall weiter?

Der Autovermieter muss sein gesamtes Vermögen inklusive Bitcoin und anderer Kryptowährungen offenlegen. Daraufhin würde die niederländische Staatsanwaltschaft sein Krypto-Vermögen beschlagnahmen. Experte für Internetstraftaten Martijn Engberts erklärte, dass beschlagnahmte Bitcoin sofort für Euro verkauft werden. Weder das Gericht noch die Staatsanwaltschaft wird also mit Bitcoin spekulieren.

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