Amerikanische Steuerbehörde schickt Briefe an Krypto-Anleger

Die amerikanische Steuerbehörde hat über 10.000 Briefe an Krypto-Anleger, die in den Vereinigten Staaten leben, verschickt. In dem Schreiben fordert der Internal Revenue Service (IRS), die Bürger dazu auf, Auskunft über ihre Investitionen in Kryptowährungen zu geben. Dies bestätigte die Behörde in einer Pressemitteilung.

Wie der IRS an die Informationen über mögliche Krypto-Investoren gekommen ist, ist nicht klar. In dem Schreiben heißt es, dass diese Daten durch „verschiedene Compliance-Bemühungen“ gesammelt wurden. Möglich wäre es, dass sie Informationen von großen Krypto-Börsen erhalten hat.

Steuerbehörde: „Steuern müssen ernst genommen werden“

In der Pressemitteilung bestätigte Chuck Rettig den Brief. Er arbeitet für die Behörde und sagte: „Steuerzahler sollten diese Briefe ernst nehmen, indem sie ihre Steuererklärungen überprüfen und gegebenenfalls frühere Erklärungen ändern und Steuern, Zinsen und Geldbußen zurückzahlen.“

Außerdem erklärte er: „Der IRS erweitert seine Bemühungen in Bezug auf virtuelle Währungen, einschließlich des verstärkten Einsatzes von Datenanalysen. Wir konzentrieren uns darauf, das Gesetz durchzusetzen und den Steuerzahlern dabei zu helfen, ihre Verpflichtungen vollständig zu verstehen und zu erfüllen.“

Im Mai dieses Jahres wurde bekannt, dass der IRS an der Haltung gegenüber Kryptowährungen arbeiten wird. Zuvor verhielt sich die Behörde entsprechend einer Richtlinie aus dem Jahr 2014. Diese soll nun überarbeitet werden. Verschiedene Organisationen und Interessengruppen sind der Ansicht, dass Kryptowährungen als immaterielle Güter in den Aufgabenbereich der Steuerbehörde fallen sollten.

Steuern für Bitcoin in Deutschland

Auch in Deutschland müssen Investoren, die aus Bitcoin oder anderen Kryptowährungen einen Gewinn ziehen, dies in der Steuererklärung für das Finanzamt melden. Jedoch gibt es eine Freigrenze von rund 600 Euro. Eine Steuerpflicht besteht für Anleger, wenn sie Kryptowährungen innerhalb von 12 Monaten angeschafft und danach gewinnbringend veräußert haben. Dies gilt auch beim Wechsel von einer Kryptowährung in eine andere. Momentan fallen digitale Coins in die Kategorie der Wirtschaftsgüter.

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