Der Amerikaner Wei Liu hat einen Antrag für das Urheberrecht für Bitcoins Whitepaper eingereicht. Dies geschah bereits vor einer Woche, am 24. Mai 2019.
Neuer Antrag für Bitcoins Urheberrecht
In dem Antrag heißt es, dass das Whitepaper am 11. Januar 2008 von Liu unter einem Pseudonym veröffentlicht wurde. Das Whitepaper wurde damals mit dem Titel „Bitcoin: A Peer-to-Peer Electronic Cash System“ von Satoshi Nakamoto im Internet in den Umlauf gebracht.
Der Hintergrund für sein Handeln ist momentan noch nicht klar. Jedoch ist Liu nicht der einzige, der sagt, dass er Satoshi Nakamoto ist. Erst in der letzten Woche berichteten wir darüber, dass der Australier Craig Wright einen Antrag für das Urheberrecht von Bitcoin eingereicht hat. Auch er behauptet von sich, der Erfinder der Kryptowährung zu sein.
Dass ein solcher Antrag gestellt wurde, hat zunächst keine Folgen. Das amerikanische Patentamt erklärte, dass alle Anträge angenommen und bearbeitet werden. Deshalb haben beide noch die Möglichkeit, zu beweisen, der wirkliche Satoshi Nakamoto zu sein.
Auf der Webseite der Behörde heißt es:
„Das Registrieren eines Urheberrechts ist nur das Einreichen eines Formulars. Das Copyright Office prüft nicht die Gültigkeit des Anspruchs; es registriert es einfach. Leider gibt es keine offizielle Möglichkeit, eine Registrierung anzufechten. Wenn es konkurrierende Ansprüche gibt, registriert das Amt alle.“
Das Bitcoin Whitepaper und Satoshi
Das Whitepaper von Bitcoin war die Grundlage für die Kryptowährung. Bis heute weiß niemand, wer hinter dem Pseudonym steckt. Gerüchte über den Erfinder der Kryptowährung machen seitdem die Runde.
Dass unter dem Synonym Satoshi Nakamoto keine Nachrichten oder Richtlinien für die Community veröffentlicht werden, trägt seinen Teil dazu bei. Eventuell bringen die beiden Anträge den „echten“ Nakamoto dazu, in die Öffentlichkeit zu treten. Eventuell hat er dies schon getan, wenn es sich bei einem der Antragssteller um den echten Erfinder von Bitcoin handelt.
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Corinna ist die Chefredakteurin von Coinwelt. Seit 2016 dreht sich ihre Welt um Kryptowährungen und die Blockchain. Es vergeht kein Tag, an dem Corinna sich nicht darüber ärgert, dass sie nicht gleich am ersten Tag in Bitcoin investiert hat. Besonders spannend findet sie die internationale Rechtslage für Währungen wie Bitcoin. Für die Zukunft hofft sie auf eine positive Haltung der Gesetzgeber und klare Gesetze im Umgang mit digitalen Coins.