Die französische Finanzaufsichtsbehörde hat die Liste mit Unternehmen, bei denen Investoren womöglich betrogen werden könnten, erweitert. Insgesamt 21 neue Webseiten wurden der Liste hinzugefügt.
Finanzaufsichtsbehörde hält Liste auf dem aktuellen Stand
Die L’Autorité des Marchés Financiers (kurz AMF), die französische Finanzaufsichtsbehörde, hat ihre schwarze Liste aktualisiert. Auf der Liste befinden sich Unternehmen, bei denen die Gefahr besteht, dass Investoren betrogen werden könnten. Der Großteil der 21 neuen Firmen bietet Initial Coin Offerings (kurz ICOs), den Handel von Kryptowährungen oder Mining-Projekte an. Allen 21 Unternehmen fehlt die Lizenz, die zum Betreiben eines Unternehmens dieser Art nötig wird. Die AMF wies darauf hin, dass sie zwar versuche die schwarze Liste regelmäßig zu aktualisieren, aber neue Unternehmen schnell entstehen können.
Erst im März hatte die Finanzaufsichtsbehörde die schwarze Liste mit 15 Unternehmen veröffentlicht. Im Juli erklärte die AMF, dass digitale Anlagen Risiken für französische Anleger bergen würden. Diese Warnung war im jährlichen Bericht zur Einschätzung der Finanzindustrie enthalten. Trotz dieser Aussage gab die Behörde zu, dass verlässliche Daten fehlen würden, um das Ausmaß der Risiken korrekt einschätzen zu können.
Des Weiteren gestaltet sich die Aufgabe der AMF schwierig, da Kryptowährungen rechtlich noch nicht definiert wurden. Momentan gelten sie weder als Währung noch als Finanzinstrument. Außerdem ist unklar, welche Behörde sich genau mit der Aufsicht und Kontrolle von digitalen Coins befassen soll.
ICOs sollen sicherer werden
Obwohl digitale Token sehr wohl rechtlich definiert wurden, fielen auch sie außerhalb der Kategorie der Finanzinstrumente. Dadurch blieben auch ICOs außerhalb des Regulierungsrahmens.
Dies änderte sich jedoch vor wenigen Wochen. Die französische Regierung erließ neue Richtlinien für den Umgang mit Token-Verkäufen. Dadurch erhielt die AMF die Befugnis Lizenzen für Unternehmen, die ein ICO durchführen wollen, zu erlassen. Um eine Lizenz zu erhalten, müssen Firmen einige Garantien für die Käufer der Token bereitstellen. So müssen sie zum Beispiel Informationen über das ICO veröffentlichen, sodass Investoren eine fundierte Entscheidung treffen können.
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Corinna ist die Chefredakteurin von Coinwelt. Seit 2016 dreht sich ihre Welt um Kryptowährungen und die Blockchain. Es vergeht kein Tag, an dem Corinna sich nicht darüber ärgert, dass sie nicht gleich am ersten Tag in Bitcoin investiert hat. Besonders spannend findet sie die internationale Rechtslage für Währungen wie Bitcoin. Für die Zukunft hofft sie auf eine positive Haltung der Gesetzgeber und klare Gesetze im Umgang mit digitalen Coins.