Litauen: Zentralbank veröffentlicht Stellungnahme über ICOs

Die litauische Zentralbank wird die neuste Bankinstitution, die eine Art Richtlinie für den Umgang mit Initial-Coin-Offerings (kurz ICO), veröffentlicht.

Die vierseitige Stellungnahme ist in zwei Abschnitte unterteilt. Der erste Teil bekräftigt die Position aus dem Jahr 2014, in der es Banken und anderen Finanzinstitutionen verboten wurde, mit Kryptowährungen zu handeln oder diese anderweitig zu nutzen. Der zweite Teil geht näher auf ICOs ein. Ähnliche Stellungnahmen wurden bereits von anderen Zentralbanken veröffentlicht.

Über den Umgang mit ICOs, also der Finanzierung eines Projekts durch den Verkauf von Token, sind verschiedene rechtliche Möglichkeiten vorhanden. Dies hängt von der Art des Projektes und der Funktion der Token ab.

Marius Jurgilas, Vorstandsmitglied der Bank, sagte in einer Stellungnahme:

„Obwohl es stimmt, dass solche Aktivitäten nicht reguliert sind, sind sie in ihrer Essenz, das Aufbringen von Geldmitteln durch Investoren (…). Da die Risiken beim Verlust des Geldes und auch andere Risiken besonders hoch sind, ist unsere Position, dass für solche Offerings in manchen Fällen die Gesetze, die für Investitionen gelten, angewendet werden sollten.“

Die Zentralbank schrieb, dass die bestehende litauische Gesetzgebung für Crowdfunding, kollektive Kapitalanlagen und für das Anbieten von Finanzdienstleistungen generell angewendet werden könnte.

Die Bank wies jedoch auch darauf hin, dass es kein spezielles Gesetz für ICOs gibt. Dies sollte von Organisatoren und Investoren im Hinterkopf behalten werden.

„Es sollte bedacht werden, dass für die Anwendung und die Reichweite von Gesetzen der Republik Litauen auf spezielle ICOs, die Voraussetzungen für das relevante ICO analysiert und überprüft werden sollten“, heißt es in dem Dokument.

Englische Originalversion

Image via Unsplash

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